Ein "sachkundiger Einwohner" ist beratendes Mitglied in einem Fachausschuss der Gemeindevertretung oder des Kreistags. Er oder sie werden von der Gemeindevertretung berufen. Diese Form der Mitbestimmung kann ein Einstieg in die Kommunalpolitik für diejenigen sein, die nicht gleich für die Gemeindevertretung oder den Kreistag kandidieren wollen. Bedienstete der Gemeinde oder des Amtes sowie Mitglieder der Gemeindevertretung dürfen diese Funktion nicht übernehmen, es sei denn, sie sind vom Dienst freigestellt. Sachkundige Einwohner dürfen nicht in den Hauptausschuss berufen werden.
Sachkundige Einwohner verfügen idealerweise über besondere Fachkenntnisse, die sie in die kommunalpolitische Arbeit des jeweiligen Ausschusses einbringen können. Sie haben das aktive Teilnahmerecht. Das heißt, sie dürfen in dem Ausschuss, in dem sie berufen sind, das Wort ergreifen, Vorschläge einbringen, Fragen und Anträge stellen und sie begründen. Stimmberechtigt sind sie allerdings nicht und ein Recht auf Auskunft (etwa Akteneinsicht) gegenüber der Verwaltung haben sie auch nicht. Das ist den Mitgliedern der Gemeindevertretung vorbehalten.
Quelle: www.politische-bildung-brandenburg.de
Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Wirtschaft
Taito Radtke
Thomas Schmidt
Ausschuss für Ortsentwicklung
Jens Friedrich
Mike Kraschinski
Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport
Hubert Michel
Axel Weinsberg
Ausschuss für Petition
Joachim Pieczkowski
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